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  • >Gebührenordnung

Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam

 

 

›§ 6 Gebühren der Bibliothek

›§ 7 Datenbankrecherchen

›       Kontoverbindung

 

 

§ 6 Gebühren der Bibliothek

 

(1) Grundsätze

Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Für besondere Leistungen der Bibliothek werden Gebühren erhoben. Für im Zusammenhang mit Vorbestellungen, Vormerkungen und Bestellungen im Fernleihverkehr entstehende Porto- oder Telefaxkosten etc. und Auslagen gegen über abgebenden Bibliotheken kann Erstattung verlangt werden.

 

(2) Studentinnen und Studenten, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, werden hinsichtlich der Gebühren der Bibliothek den studentischen Mitgliedern der Fachhochschule Potsdam gleichgestellt.

 

(3) Überschreitung der Leihfrist

Bei Überschreitungen der Leihfrist fallen, ohne daß es einer Erinnerung durch die Bibliothek bedarf, Säumnisgebühren an. Die Säumnisgebühren betragen nach Überschreitung der Leihfrist

  

bis zu 7 Kalendertagen

0,50 EUR/Medieneinheit        

bis zu 14 Kalendertagen

1,50 EUR/Medieneinheit

je weitere 7 Kalendertage

2,50 EUR/Medieneinheit

 

maximal

15,00 EUR/Medieneinheit

für kurzfristige über Nacht oder das Wochenende entliehene Medieneinheiten beträgt die Säumnisgebühr jeweils und je begonnene Öffnungstag ab dem vereinbarten Rüchgabetermin

0,50 EUR/Medieneinheit

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(4) Zweitausstellungen

Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises - 5,00 EUR  

 

(5) Wiederbeschaffungen

Muß eine von einem Benutzer beschädigte, verlorene oder nicht zurückgegebene Medieneinheit wiederbeschafft werden, so werden ihm die Kosten der Ersatzbeschaffung des Originals, einer Kopie durch eine Nachdruckfirma oder - falls die Medieneinheit nicht mehr beschafft werden kann - die Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung gestellt.  

 

(6) Verwaltungspauschale aus Anlaß einer Wiederbeschaffung

bei Verlust oder Beschädigung einer Medieneinheit. Diese Pauschale wird auch bei späterer Rückgabe des Bibliotheksgutes nicht zurückerstattet - 10,00 EUR

 

(7) Verlust oder Beschädigung eines Mediendatenträgers (Strichcode, Signatur etc.)

Bei Beschädigung des Datenträgers an der Medieneinheit wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR erhoben.  

 

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(8) Besondere Nutzungsrechte

Für die Einräumung des Rechtes, Reproduktionen von seltenem Bibliotheksgut für gewerbliche Zwecke zu nutzen, bedarf es einer besonderen Vereinbarung, in der auch die Höhe der Gegenleistung bestimmt wird. Daneben hat der Nutzer ein Belegexemplar unverzüglich nach Erscheinen unentgeltlich an die jeweilige Bibliothek abzuliefern.

 

(9) Bestellungen im Leihverkehr

Bei Bestellungen im Deutschen Leihverkehr wird eine Schutzgebühr von 2,00 EUR pro abgesandter Bestellung erhoben. Außergewöhnliche Kosten werden dem Benutzer in Rechnung gestellt, sofern sie mit seiner Zustimmung entstanden sind. Kosten und Gebühren, die von der gebenden Bibliothek nach der jeweils geltenden Leihverkehrsordung erhoben werden, sowie solche, die durch besondere Versendungsformen oder Wertsicherungen entstehen, sind vom Benutzer zu erstatten. Für die Vermittlung von Literatur über den internationalen Leihverkehr werden je abgegebenen Leihschein die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

 

(10) Dokumentlieferung außerhalb des Leihverkehrs

Bei Lieferung nicht-rückgabepflichtiger Dokumente durch die Bibliothek werden für jeden bestellten Aufsatz folgende Gebühren erhoben:

  

bei Vorlagen < 20 Seiten per

jede weitere Seite zzgl.

Post

3,00 EUR zzgl. Porto

0,15 EUR

 

Bei der Lieferung von rückgabepflichtigen Dokumenten werden für jede bestellte Medieneinheit 2,50 EUR zzgl. Portokosten für den Gesamtversand erhoben.

 

Die von einer liefernden Bibliothek erhobenen Kosten werden vom Benutzer getragen.  

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§ 7 Datenbankrecherchen

 

(1) Die Recherche in CD-ROM-Datenbanken, der Zeitschriftendatenbank bzw. im OPAC ist gebührenfrei.

 

(2) Mitglieder der Fachhochschule Potsdam dürfen im Rahmen ihrer Zugangsberechtigung zum Hochschulrechennetz über den Anschluß an das Wissenschaftsnetz (WIN), im Rahmen des von der Hochschule abgeschlossenen Mehrwertdienstvertrages mit dem DFN-Verein, in danach zugänglichen Datenbanken kostenfrei recherchieren.

 

(3) Mitglieder der Fachhochschule Potsdam dürfen in anderen als durch den Mehrwertdienst mit dem DFN-Verein erfaßten Datenbanken auf Kosten des Etats der Hochschule recherchieren, sofern entsprechende vom Kanzler genehmigte Vereinbarungen mit dem Datenbankanbieter geschlossen wurden und Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

 

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(4) Für andere Online-Recherchen in externen Informations-, Fakten- und Volltextdatenbanken werden folgende Entgelte erhoben:

  1. zu einer Fragestellung in bis zu zwei Datenbanken und Ausgabe von bis zu 30 Dokumenten - 10,00 EUR
  2. je weitere Datenbank - 5,00 EUR
  3. je Ausgabe von weiteren höchstens 30 Dokumenten - 10,00 EUR
  4. Profildienste je Halbjahr und Datenbank - 75,00 EUR
  5. Benutzer, die nicht einer Hochschule des Landes Brandenburg angehören, haben außerdem eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR zu entrichten
  6. Falls die Informationsvermittlung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Forschungs-, Lehr- oder Studienzwecken steht, werden die vollen Kosten der Datenbankbenutzung in Rechnung gestellt.
  7. Sind die Mittel der Hochschule für die Inanspruchnahme von Fachinformationsdiensten erschöpft, werden die vollen Kosten der Datenbankbenutzung in Rechnung gestellt.

 

 

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Kontoverbindung für Überweisungen

 

 

Empfänger: Landeshauptkasse Potsdam

Bankleitzahl: 300 500 00

Konto-Nummer: 7110402885

Kreditinstitut: WestLB Düsseldorf

 

Verwendungszweck: 1006600000317, Bibliotheksgebühr + Benutzernummer

 

international: IBAN DE02100000000016001500, BIC MARKDEF1100

 

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letzte Änderung:  05.02.2010  ›Webmaster

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